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Kommentar zum Schlussbericht der Ombudsfrau der Stadt Zürich
Es ist bedauerlich, dass die Ombudsstelle der Stadt Zürich in Anbetracht ihrer offensichtlichen Überlastung eine "billige" Lösung gesucht hat, um den Fall möglichst elegant vom Tisch zu haben. Statt die Rechte der Betroffenen zu wahren, hat man einfach den Weg des geringsten Widerstandes gewählt und die mehr als fragwürdige Meinung des BAFU kritiklos übernommen. Es grenzt an Willkür, wenn eine Bundesstelle wider besseren Wissens behauptet, dass Amateurfunkstationen über ein hohes Potential verfügten, die Grenzwerte zu verletzen. Jede NISV-Berechnung für eine durchschnittliche 100-Watt-Station beweist klar das Gegenteil.
 
Noch weniger zu überzeugen vermag die Haltung unserer Dachverbandes USKA, der den offiziell erarbeiteten Kompromissvorschlag noch nicht einmal an die zuständigen Stellen weitergeleitet und die ganze Aktion sabotiert hat. Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht, indem man das BAFU zu einer Stellungnahme provoziert hat - es zeugt von fast grenzenloser Naivität, wenn man darauf hofft, ein Bundesamt würde den Übereifer von Kantonen oder Gemeinden beim Vollzug einer Verordnung des Bundes stoppen. In Anbetracht dieser Situation kann die Sektion Zürich ihren Mitgliedern nur empfehlen, entweder ihre Antennen von den Dächern zu nehmen und schleunigstens aus der USKA auszutreten oder diesen bürokratischen Leerlauf mitzumachen, den uns unser Dachverband eingebrockt hat. Sollte ein Betroffener über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche verwaltungsrechtliche Streitigkeiten deckt, so wäre eine verwaltungsgerichtliche Beurteilung des Sachverhaltes nicht chancenlos, die Haltung des BAFU ist derart tatsachenwidrig, dass sie mit den einschlägigen Berechnungsmodellen leicht zu widerlegen wäre. In diesem Fall wäre vom UGZ eine rekursfähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zu verlangen und diese anschliessend bei der in der Rechtsmittelbelehrung genannten Stelle anzufechten. Die Sektion Zürich wäre gerne bereit, die fachliche Instruktion des involvierten Anwalts zu übernehmen. 

 

Markus, HB9AZT
15.11.2008